Dezember Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Aktuelle Mieterinformation
Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Bautzen eG
Dezember-Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eine finanzielle Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.
Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme, also auch Sie als Mieter oder Mieterin, erhalten einen einmaligen Entlastungsbetrag. Diesen geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. In allen anderen Fällen wie beispielsweise bei Gasetagenheizungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Energieversorger.
Besonderheiten bestehen bei zwei Sonderfällen.
Bei einer im Zeitraum vom 19. Februar 2022 bis zum 19. November 2022 erfolgten Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme- bzw. Gaspreise können Sie den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zurückerstattet bekommen.
Bei neuen Mietverträgen ab dem 19. Februar 2022 in mit Gas versorgten Objekten können Sie einen Betrag in Höhe von 25% der Betriebskostenvorauszahlung für Dezember 2022 zurückerstattet bekommen.
Sofern Sie in diesen Sonderfällen, bei Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung oder bei Neumietverträgen seit 19.02.2022 nichts unternehmen, werden die Beträge im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich den Betrag nicht auszahlen zu lassen, sondern mit der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung verrechnen zu lassen. Grund hierfür ist, dass aufgrund steigender Kosten für Energie- und Heizkosten sowie dem aktuellen Anstieg auch weiterer Kosten, die über die Betriebskosten abgerechnet werden, sich der in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung ausgewiesene Nachzahlungsbetrag dann verringern dürfte.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Bundesregierung
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Wohnungsgenossenschaft „Aufbau“ Bautzen eG